Menu Content/Inhalt
Mittlerer Abschluss Drucken E-Mail

Weiterführende Schulabschlüsse während der Berufsausbildung „nebenher“ erreichen!

Sie absolvieren eine Berufsausbildung und haben bisher keinen mittleren Abschluss (mittlere Reife) – Das sollte sich ändern!

Sie haben den Hauptschulabschluss bestanden und machen jetzt eine Berufsausbildung?
Dann fehlt Ihnen zum mittleren Abschluss unter Umständen nur noch wenig:
  • Wenn Sie bereits fünf Jahre Fremdsprachenunterricht hatten und im letzten Jahr in dieser Fremdsprache mindestens die Note 3 erreicht haben, dann müssen Sie nur noch
    • im Abschlusszeugnis der Berufsschule eine Gesamtnote von mindestens 3,0 erreichen und
    • die Abschlussprüfung der Kammmer bestehen und
    • mindestens 2 Jahre das Fach Deutsch an der Berufsschule besucht und mit mindestens Note 4 abgeschlossen haben.
  • Wenn Sie nicht fünf Jahre Fremdsprachenunterricht hatten, müssen Sie zusätzlich zu den oben genannten Bedingungen einen entsprechenden Leistungsstand im Fach „Englisch“ erreichen. Das geht auf verschiedene Arten:
    • Wenn Sie im Rahmen der Konrad - Adenauer - Schule-Sprachenleiste unterrichtet werden und es schaffen, in einen der Englisch-Kurse zu kommen, dann müssen Sie an diesem Unterricht regelmäßig teilnehmen und je nach Einstufung im Basiskurs mindestens die Note 3 oder im Fortgeschrittenenkurs mindestens die Note 4 erreichen. Außerdem müssen Sie im dritten Ausbildungsjahr zusätzlich eine Stunde Deutschunterricht besuchen.
    • Wenn Sie nicht im Rahmen der Sprachenleiste unterrichtet werden oder beim Eingangstest nicht in den Englisch-Unterricht eingestuft wurden, dann können Sie an einem Englisch-Zusatzunterricht der Werner-Heissenberg-Schule in Rüsselsheim teilnehmen. Erreichen Sie dort am Ende des 3. Ausbildungsjahres mindestens die Note 3, dann haben Sie es auch geschafft
Sie bekommen dann auf Ihrem Abschlusszeugnis der Berufsschule den Vermerk:
 
„Dieses Zeugnis ist mittleren Abschluss gleichwertig“
 

Ein Abschlusszeugnis der Berufsschule erhalten Sie, wenn Sie

  • sowohl in der Gesamtnote des beruflichen Lernbereichs als auch in allen Einzelnoten des allgemein bildenden Bereichs mindestens „ausreichend“ erreicht haben. oder
  • ein „mangelhaft“ in einem Fach des allgemein bildenden Bereichs durch ein befriedigend in einem anderen Fach des allgemein bildenden Bereichs ausgleichen können
Ein „mangelhaft“ in der Gesamtnote des beruflichen Bereichs oder mehr als ein mangelhaft im allgemein bildenden Bereich können nicht ausgeglichen werden. Sie erhalten dann kein Abschlusszeugnis und auch keinen mittleren Abschluss!
 
 
Stand:03.06.2009
Verantwortlich: Jochen Niclaus

 

Letztes Update ( Mittwoch, 03 Juni 2009 )
 
designed by www.madeyourweb.com